Zahnärztliche Schlafmedizin
Schnarchen Sie?
Beobachtet Ihr Partner Atmungsunregelmäßigkeiten im Schlaf?
Leiden Sie unter Tagesmüdigkeit?
Falls Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie unter einer schlafbezogenen Atmungsstörung leiden, die eine weitere fachärztliche Diagnostik erfordert.
Ein ausreichend langer und erholsamer Schlaf ist für das körperliche Wohlbefinden von grundlegender Bedeutung. 60 % aller Männer und 40 % aller Frauen über 60 Jahre schnarchen. Das normale Schnarchen ist dabei vor allem für den Partner und die Beziehung ein Problem. Es entsteht, wenn sich die Muskulatur in Gaumensegel und Zunge entspannt und die Atemwege verengt werden. Beim Atmen beginnt das Weichgewebe an zu schwingen oder zu vibrieren, das Schnarchgeräusch entsteht.
Zur Schlafapnoe, d.h. Atemaussetzern von mehr als 10 Sekunden, kommt es, wenn sich im Schlaf die Muskulatur im Gaumensegel und der Zunge so sehr entspannt, dass die natürlichen Atemwege blockiert werden. Die Sauerstoffzufuhr zu Lunge und Gehirn wird kurzzeitig unterbrochen. Diese Unterbrechung der Sauerstoffversorgung im Blutkreislauf kann gravierende gesundheitliche Folgen haben , wie ein erhöhtes Herzinfarkt- oder Schlaganfallrisiko. Das Ausmaß der Atemstörung sollte zunächst durch einen HNO-Arzt oder Schlafmediziner diagnostiziert werden. Bei Schlafapnoe oder auch obstruktivem Schnarchen wurde bisher standardmäßig die Überdrucktherapie mit einer sogenannten CPAP-Maske angewendet.
Eine deutlich angenehmere Lösung ist die individuelle Anfertigung einer sogenannten Unterkieferprotrusionsschiene. Die Schiene hält den Unterkiefer während des Schlafens vorne und bewirkt, dass die Atemwege freigehalten und die Weichteile gestrafft werden, so dass das Schnarchen verhindert werden kann. Es gibt verschiedene Schienentypen, deren Wirkprinzip ist jedoch immer ähnlich.
Als Absolvent des Curriculums zahnärztliche Schlafmedizin der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) biete ich Ihnen die erforderliche Expertise für eine erfolgreiche Behandlung mit einer entsprechend angepassten Schiene.
Seit Anfang des Jahres 2022 ist die Versorgung mit einer individuell angefertigten Protrusionschiene in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen und kann unter gegebenen Umständen über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich bei uns in der Praxis.